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   BGH, 11.03.1992 - IV ZR 31/91   

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https://dejure.org/1992,6926
BGH, 11.03.1992 - IV ZR 31/91 (https://dejure.org/1992,6926)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1992 - IV ZR 31/91 (https://dejure.org/1992,6926)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1992 - IV ZR 31/91 (https://dejure.org/1992,6926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldhafte Pflichtverletzung - Amtspflichtverletzung - Testamentsvollstrecker - Haftung des Vollstreckers - Testamentsauslegung - Auslegung der letztwilligen Verfügung - Testament - Verfügung über Nachlaßgegenstände - Widerruf von Testamenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 2219, 2258
    Annahme einer Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 775
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BGH, 11.03.1992 - IV ZR 31/91
    Diesen Beweis hätte das BerGer. erheben müssen, selbst wenn es seine Auslegung der Testamente für eindeutig hielt (vgl. BGHZ 86, 41 (45 ff.) = NJW 1983, 672 = LM § 2084 BGB (L) Nrn. 17/18).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BGH, 11.03.1992 - IV ZR 31/91
    (BGHZ 32, 60 (63) = NJW 1960, 959 = LM § 1967 BGB Nr. 1).
  • OLG München, 29.08.2018 - 8 U 3464/17

    Verwertung des Nachlassgrundstücks durch Testamentsvollstrecker

    Zwar fehlt ein Verschulden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Handlungen des Testamentsvollstreckers, die auf seiner Auslegung nicht eindeutiger letztwilliger Verfügungen des Erblassers beruhten, wenn er nach sorgfältiger Ermittlung aller erkennbarer erheblicher Anhaltspunkte zu einer immerhin vertretbaren Auslegung gelangt und auf diese Grundlage die beanstandeten Verfügungen über Nachlassgegenstände vorgenommen hat (BGH NJW-RR 92, 775).
  • BGH, 18.09.2002 - IV ZR 287/01

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Testamentsvollstrecker

    Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers liegt nicht vor, wenn er nach sorgfältiger Ermittlung aller erkennbar erheblichen Anhaltspunkte zu einer immerhin vertretbaren Auslegung gelangt (BGH, Urteil vom 11. März 1992 - IV ZR 31/91 - NJW-RR 1992, 775 unter III).
  • OLG München, 13.06.2022 - 33 U 6666/21

    Testamentsauslegung - Rangverhältnis hins. der Erfüllung angeordneter

    Ist der Testamentsvollstrecker nach sorgfältiger Ermittlung aller erkennbar erheblichen Anhaltspunkte für die Auslegung der Testamente zu einer immerhin vertretbaren Auslegung gelangt, so liegt keine schuldhafte Pflichtverletzung vor (BGH, Urteil vom 11. März 1992 - IV ZR 31/91, juris Rn. 16).
  • BGH, 23.05.2001 - IV ZR 144/00

    Haftung des Testamentsvollstreckers für fehlerhafte Auslegung eines Testaments

    Zwar liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers nicht vor, wenn er nach sorgfältiger Ermittlung aller erkennbar erheblichen Anhaltspunkte zu einer immerhin vertretbaren Auslegung gelangt (BGH, Urteil vom 11. März 1992 - IV ZR 31/91 - NJW-RR 1992, 775 unter III).
  • OLG Köln, 30.04.1998 - 18 U 172/97
    Unter diesen Voraussetzungen entfällt eine Haftung des Testamentsvollstrecker bzw. seiner Erben (vgl. BGH NJW-RR 92, 775, 776 aE).
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